Hinweis: Der folgende Text ist einem Infoblatt des LK SFA entnommen und hier unverändert und ungekürzt wiedergegeben! Stand / Ausgabe: 03/2007

Merkblatt zur Ortskenntnisprüfung

Die Ortskundeprüfung umfasst je Prüfung 15 Strecken, welche durch Nennung der Straßennamen zu beschreiben sind. Hierbei sind zum Beispiel bei Arztpraxen oder öffentlichen Einrichtungen auch die Straßennamen der Standorte zu benennen. Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten.

Als exemplarisches Beispiel einer Ortskundeprüfung sind nachstehend fünf Beispiele genannt:

* Lange Straße - Max-Planck-Straße

* Praxis Dres.Schmitt und Bastin - Bismarckring

* Rathaus Walsrode - Freibad Walsrode

* Ellinghäuser Straße - Gasthaus "Am Walde"

* Friedhof Walsrode - Kreyengrund

Grundsätzlich kann die Ortskundeprüfung neben Straßen auch Arztpraxen, öffentliche Einrichtungen, Gaststätten oder signifikante Ortsbesonderheiten (z.B.Denkmale) zum Prüfungsgegenstand haben.

Die Gebühr je Prüfung beträgt 36,00 Euro. Sie gilt als bestanden, wenn 14 Fragen richtig beantwortet sind. Bei nur 13 richtig beantworteten Fragen werden 2 Ersatzfragen gestellt, welche beide richtig beantwortet werden müssen. Als Fehler gilt jede nicht aufgeführte oder eindeutig falsch benannte Straße.

Die Prüfung kann, nach vorheriger Terminabsprache, wahlweise schriftlich oder mündlich in den Diensträumen der Fachgruppe Fahrerlaubnisse abgelegt werden.

Die Prüfungstermine können auch telefonisch mit der Fachgruppe Fahrerlaubnisse unter folgenden Rufnummern vereinbart werden:

* 05162 970-332 (Buchstabe A-K)

* 05162 970-252 (Buchstabe L-Z)

Hinweis: Der vorstehende Text ist einem Infoblatt des LK SFA entnommen und hier unverändert und ungekürzt wiedergegeben! Stand / Ausgabe: 03/2007